Allgemeine Geschäftsbedingungen von FEWO FLY

§ 1 Geltungsbereich, Vertragssprache

  1. Wishi Kapoor, FEWO FLY (nachfolgend FEWO) bietet seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, die das das Rechtsverhältnis zwischen FEWO und dem Kunden regeln. FEWO vermittelt Ferienwohnungen, Ferienhäuser sowie Appartements. FEWO fungiert sowohl als Vermieter auch als Vermittler zum Abschluss eines Mietvertrages zwischen Dienstleistern und dem Kunden. Die Vermittlung besteht darin, dass FEWO Unterkünfte bei anderen Dienstleistern bucht, die den Standards von FEWO entsprechen. Die Vorschriften über den Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen nach den §§ 651a ff. BGB finden keine Anwendung. FEWO weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Kunden kein Pauschalreisevertrag vermittelt wird und damit keine Reisevermittlung im Sinne von § 651 v Absatz 1 BGB vorliegt.

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, also natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, der Unternehmer im Sinne der vorgenannten Ziffer 2 ist, finden keine Anwendung, auch wenn FEWO ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn FEWO auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  3. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist und den Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (zum Beispiel per Brief, Katalog, E-Mail oder Internet) abgeschlossen hat, steht ihm auf der Grundlage der Vorschrift in § 312 g Absatz 2 Ziffer 9 BGB kein Widerrufsrecht zu.
  4. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zur Information des Kunden. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

    1. Die Angebote von FEWO sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Sie stellen kein Angebot von FEWO dar. Der Kunde hat die Möglichkeit, FEWO per E-Mail, per WhatsApp oder per Telefon zu kontaktieren, um seine Wünsche hinsichtlich der Unterkunft mitzuteilen.

            Dem Kunden wird die jeweilige Unterkunft detailliert beschrieben, bei Bedarf Aufnahmen von der Unterkunft übermittelt und der jeweilige Preis genannt.

    1. Die Buchung des Kunden stellt ein Angebot an FEWO zum Abschluss eines Mietvertrages für die Anmietung einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses oder eines anderen Appartements dar. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung, die dem Mietvertrag jeweils anliegt. Wenn der Kunde eine Buchung per Internet bzw. E-Mail abgibt, erhält er von FEWO eine E-Mail, die den Eingang der Buchung bestätigt und die Einzelheiten zur Buchung aufführt (Buchungsbestätigung). Diese Buchungsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern informiert diesen lediglich darüber, dass seine Buchung bei FEWO eingegangen ist.
    2. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn FEWO die Buchung durch eine E-Mail oder per Post an den Kunden oder das Angebot des Kunden vor Ort annimmt (Annahmeerklärung).
    3. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen FEWO und dem Kunden ist der geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von FEWO vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
    4. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von FEWO nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
    5. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Vertragsleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden unmittelbar vor Ort übergeben oder per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.

    § 3 Nutzungsberechtigung der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte, Mietzeit

    1. Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Kunden oder der im Mietvertrag jeweils angegebenen Personen. Das Ferienhaus darf nur zu Urlaubszwecken/zum Weiterbildungsurlaub benutzt und darf nur mit der maximal vereinbarten Personenanzahl bewohnt werden.
    2. Der Kunde ist ohne Erlaubnis von FEWO nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.

    Der Kunde, der die Pflicht nach Ziffer 2. Satz 1 verletzt, hat FEWO für jeden Pflichtverstoß unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Die Vertragsstrafe beträgt zwischen EUR 250,00 und EUR 500,00.

            Die Vertragsstrafe hat in diesem Rahmen billigem Ermessen zu entsprechen. Maßgeblich hierfür sind die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Nachteil von FEWO und der Grad der Pflichtverletzung und des Verschuldens des Kunden.

    1. Die Mietzeit ergibt sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Mietvertrag. FEWO stellt dem Kunden die Mietsache am Anreisetag ab der vertraglich vereinbarten Uhrzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung.

    § 4 Service-Leistungen von FEWO

    1. Bei der Vermittlung von Unterkünften bei anderen Dienstleistern im Sinne von § 1 Ziffer 1 überprüfen wir die Unterkünfte nach den Maßstäben unserer Standards. Hierüber informieren wir den Kunden im Detail.
    2. Auf unserer Webseite finden sich nur Bilder von Unterkünften, die wir geprüft und als seriös eingestuft haben. Die Bilder sind von uns angefertigt worden und werden stets aktualisiert.

     Unsere Standards bestehen insbesondere in Folgendem:

    Unterkünfte sind ausgestattet mit Küche, WLAN und es sind preiswerte oder kostenlose Parkplätze vorhanden. Dem Kunden wird der Zugang zur Mietsache ab 15.00 Uhr gewährt.

    Wir begleiten den Kunden von Anfang bis Ende der Kontaktaufnahme bzw. des Vertrages als Ansprechpartner, um Vertrauen und Zufriedenheit des Kunden zu schaffen.

    § 5 Obhutspflichten des Kunden/Reiserücktrittsversicherung

    1. Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Der Kunde wird die Pflege- und Gebrauchsanweisungen von FEWO bzw. des Eigentümers, insbesondere die in dem überlassenen Bedienungshandbuch und der Dokumentation enthaltenen Hinweise, im Rahmen des Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
    2. Der Kunde oder eine sonst nutzungsberechtigte Person haben die Mietsache vor dem vertraglich vereinbarten Gebrauch auf Mängel bzw. Schäden sowie darauf zu überprüfen, ob die allgemeine Verkehrssicherheit der Mietsache eingehalten ist. Der Kunde hat auftretende Mängel, Störungen und Schäden unverzüglich per E-Mail anzuzeigen. Das gilt nicht nur in den Fällen, in denen FEWO selbst als Vermieter auftritt, sondern auch dann, wenn FEWO die Unterkunft an den Kunden vermittelt hat.
    3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Kunde dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Nutzung des Ferienhauses maximale Belegungszahl (Personen) einzuhalten. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist FEWO berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.
    5. Das Rauchen ist in der Mietsache verboten.
    6. Dem Kunden ist untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FEWO eigene Gegenstände wie bspw. Kochplatten, Grill, Luftentfeuchter, Ventilatoren, Elektroheizungen, Heizlüfter o.Ä. in die Mietsache mitzubringen und in Betrieb zu nehmen.
    7. Verlässt der Kunde die Mietsache vor Ablauf des gebuchten Zeitraums, ist er verpflichtet, dies FEWO mitzuteilen. Nach dieser Mitteilung hat der Kunde die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von zwei Tagen in die Unterkunft zurückzukehren.
    8. FEWO empfiehlt dem Mieter eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

    § 6 Tierhaltung

      Die Tierhaltung bedarf der separaten schriftlichen Einwilligung von FEWO.

      § 7 Änderungen an der Mietsache

              Änderungen und Anbauten an der Mietsache (Ferienwohnung, Ferienhaus, Appartement) durch den Kunden sind nicht statthaft und bedürfen der vorhergehenden Zustimmung von FEWO. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Kunde, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die Mietsache in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

      § 8 Rückgabe der Mietsache

      1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand (in besenreinem Zustand) am Tag der Abreise bis spätestens 10.00 Uhr zurückzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Abreise das von ihm benutzte Geschirr zu spülen sowie die Papierkörbe und Mülleimer zu entleeren sowie den eventuell benutzten Grill (falls vorhanden und vom Kunden benutzt), die Feuerstelle (falls vorhanden und vom Kunden benutzt) und den Kaminofen (falls vorhanden und vom Kunden benutzt) zu reinigen. Die Vorschrift des § 545 BGB wird abbedungen.
      2. Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.

      § 9 Zahlungsbedingungen

      1. Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ist im Vertrag festgelegt und wird bei Vertragsschluss fällig und setzt sich wie folgt zusammen:

      a) Mietpreis (Tages-/Wochenpreis: EURO .

      Bei einer Anzahl von                                     Tagen/Wochen.

      b) Nebenkosten (bspw. für Bettwäsche, Garage, Zustellbett, evtl. Endreinigung): EURO

      c) Zzgl. verbrauchsabhängiger Nebenkosten (bspw. für Strom, Wasser, Heizung). Die Abrechnung erfolgt nach Verbrauch bei Abreise des Kunden.

      2. Die vereinbarte Vergütung (Gesamtmietpreis) ist nach der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail beim Kunden sofort zur Zahlung ohne Abzug fällig und muss spätestens vor dem Check-in vom Kunden bezahlt werden. Für den Fall, dass die Rechnung bei Fälligkeit nicht gezahlt wird, behält sich FEWO den Rücktritt vom Vertrag vor.

      Darüber hinaus verlangt FEWO 14 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution in Höhe von EUR 400,00. FEWO ist dabei weder verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen noch die Mietkaution zugunsten des Kunden zu verzinsen. Nach beanstandungsfreier Rückgabe/Übergabe der Ferienwohnung zahlt FEWO die Kaution innerhalb eines Zeitraums von 10 (zehn) Tagen an den Kunden zurück.

      Sämtliche Zahlungen hat der Kunde auf das nachfolgende Konto von FEWO bei der Hamburger Sparkasse zu zahlen:

      Kontoinhaber: Wishi Kapoor 
      IBAN: DE 75 2005 0550 1503 9639 91

      FEWO behält sich das Recht vor, vom Vertrag gegenüber dem Kunden nach erfolgter Mahnung zurückzutreten, wenn die An- und/oder Restzahlung nicht wie vereinbart fristgemäß bei FEWO eingehen.

      1. Für die Zahlung unserer Leistung akzeptieren wir folgende Zahlungsmethoden:

      a) Überweisung/Rechnung.

      Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen bzw. zuzulassen.

      1. Für den Fall, dass der Kunde bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% – Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; ist der Kunde Unternehmer, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% – Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

      Bei Verzug mit einer Entgeltforderung hat der Kunde, der kein Verbraucher ist, außerdem die gesetzliche Pauschale von EUR 40,00 zu zahlen (§ 288 Absatz 5 BGB). Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadenersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung besteht.

      1. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
      2. Der Kunde wird von der Entrichtung der Vergütung nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Gleiches gilt, wenn der Kunde die von ihm gebuchte Unterkunft vor Ablauf des gebuchten Zeitraums verlässt.

      § 10 Vertragsdauer/Stornierung/Kündigung

      1. Die Dauer des Vertrags sowie der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den spezifischen Vereinbarungen zwischen FEWO und dem Kunden.
      2. Der Kunde ist zur Stornierung des Vertrags berechtigt. FEWO verlangt in diesem Fall eine angemessene Entschädigung. FEWO pauschaliert seinen Entschädigungsanspruch wie folgt:

      a) kostenlose Stornierung bis zum 45. Tag vor Beginn der vertraglich vereinbarten Mietnutzung der Ferienwohnung bzw. des Anreisetags: 30 % des vereinbarten Preises,

      b) Stornierung bis zum 35. Tag vor Beginn der vertraglich vereinbarten Mietnutzung der Ferienwohnung bzw. des Anreisetags: 50 % des vereinbarten Preises,

      c) Stornierung 34 Tage bis 2 Tage vor Beginn der vertraglich vereinbarten Mietnutzung der Ferienwohnung bzw. des Anreisetags: 85 % des vereinbarten Preises,

      wenn der Kunde nicht ausdrücklich nachweist, dass FEWO ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Entschädigungspauschale.

      Für den Fall, dass der Kunde kurzfristig (1 Tag vor der vertraglich vereinbarten Mietnutzung des Ferienhauses bzw. des Anreisetags) vom Vertrag zurücktritt oder am Tag des Mietbeginns nicht an dem vereinbarten Ort der Ferienwohnung erscheint („Nichtanreise“), wird der vereinbarte Mietpreis in voller Höhe fällig. Damit zusammenhängende Schadensersatzansprüche behält sich FEWO ausdrücklich vor.

      1. Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

      § 11 Behinderung und höhere Gewalt

      1. Sieht sich FEWO in der Durchführung des Vertrags durch Umstände gleich welcher Art behindert, so wird sie dies dem Kunden rechtzeitig und ohne schuldhaftes Zögern mitteilen. Sind die behindernden Umstände vom Vermieter nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Miettermine verständigen. Unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung, so kann sich FEWO später auf diese Umstände nicht berufen.

      Sollte keine Einigung zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande kommen, ist der Mieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und ihm werden bereits geleistete Zahlungen erstattet

      1. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit.

      Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Pandemien, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.

      Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

      Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung die während dieser Zeit nicht durchgeführte Leistungen nachgeholt werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen bzw. Buchungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als drei Wochen seit dem vereinbarten Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag auch wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

      § 12 Verschwiegenheitspflicht

      1. FEWO ist verpflichtet, über alle Informationen zum Kunden, die FEWO im Zusammenhang mit der Erledigung seiner Aufgaben zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren.
      2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn und soweit FEWO vom Kunden schriftlich von dieser Verpflichtung entbunden wurde.
      3. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch dann nicht,

      a) soweit die Offenlegung von Informationen zur Wahrung berechtigter Interessen von FEWO auch unter Berücksichtigung etwaiger entgegenstehender Interessen des Kunden unerlässlich ist,

      b) soweit FEWO gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist, insbesondere gegenüber Aufsichtsbehörden.

      4. Mitarbeiter und weitere Erfüllungsgehilfen von FEWO sind im gleichen Umfang wie der Vermieter selbst zur Verschwiegenheit zu verpflichten. FEWO weist dies auf Verlangen des Kunden nach.

      5. Soweit nach den vorstehenden Regelungen eine Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht vereinbart ist, gelten diese gleichzeitig als Befreiung von etwaigen gesetzlichen Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechten (z.B. nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO).

      § 13 Haftung des Kunden (insbesondere bei WLAN- oder WiFi-Nutzung)

      1. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regelungen.
      2. Der Kunde haftet vor allem dann, wenn er über das zur Verfügung gestellte WLAN sitten- oder rechtswidrige Inhalte abruft und/oder verbreitet. Dem Kunden ist es untersagt, sog. Filesharing-Webseiten aufzusuchen, um über den WLAN-Zugang bspw. Musik- und/oder Film-Downloads durchzuführen.
      3. Der Kunde stellt FEWO insoweit von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die von ihm durch eine rechtswidrige Nutzung des WLANs im vorgenannten Sinne schuldhaft verursacht worden sind. Der Kunde hat FEWO unverzüglich darauf hinzuweisen, wenn der Kunde von einer derartigen Rechtsverletzung Kenntnis erlangt oder dies erkennen musste.

      § 14 Haftungsbeschränkung

      1. FEWO haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von FEWO arglistig verschwiegen wurde.

      Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von FEWO, dessen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

      2. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

      3. Hinsichtlich der von FEWO auf seiner Website unter www.fewofly.de verwendeten Aufnahmen von Unterkünften etc. wird darauf hingewiesen, dass es sich um Beispielbilder handelt und nicht die vertragliche Mietsache widerspiegeln. Es handelt sich insoweit weder um eine Beschaffenheitsangabe noch um eine Garantie.

      4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von FEWO.

      5. Eine weitergehende Haftung von FEWO ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

      6. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Absatz 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

      § 15 Datenschutz

      1. Zu den Qualitätsansprüchen von FEWO gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten des Kunden (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden personenbezogenen Daten werden von FEWO daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. FEWO wird die personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.
      2. Hierüber hinaus verwendet FEWO personenbezogene Daten der Kunden nur, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine vom Kunden erteilte Einwilligung kann er jederzeit widerrufen.
      3. Dem Kunden ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertragsverhältnisses die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind.
      4. FEWO wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Kunden die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.
      5. Im Übrigen verweist FEWO auf seine Datenschutzerklärung.

      § 16 Anwendbares Recht

      Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

      § 17 Schlussbestimmungen

      1. Die hier verfassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
      2. Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch den Vermieter aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Glinde bei Hamburg.

      Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von FEWO.

      3. FEWO weist darauf hin, dass der Kunde neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 hat.

      Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: fewofly@outlook.de.

      FEWO weist nach § 36 VSBG darauf hin, dass FEWO weder verpflichtet noch bereit ist, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

      4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

        Unsere Appartments sind geeignet für:

        • Städtereisen
        • Langzeitmieter
        • Kurzzeitmieter
        • Monteure